"Scheiß Bulle" zum Beispiel ist ganz sicher eine Beleidigung, die im Falle eines Strafantrags eine Strafe nach sich zieht. „Eine Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt, das bedeutet: Bei der Polizei muss ein Strafantrag gestellt werden”, erklärt Mielchen. Oft entscheiden da Details. ein polizist sagte einmal : 'wir bullen, blablabla' - und ein anderes mal sagte es ein schüler zu einem polizisten und der polizist wies ihn darauf hin, dass er das nie wieder sagen soll. Ich war letztens mit Freunden fort. Ob hierzu auch das starke Auftreten der Polizei, ähnlich einem gehörnten Weidetier, beigetragen hat, lässt sich heute nicht mehr klären. „Sind Sie ein Bulle?“, fragte er den Polizeichef frech, der ziemlich schnell über die Frage schmunzeln musste und erklärte: „Bulle ist keine Beleidigung. Ist „Trulla“ eine Beleidigung? dumm-komische Ausdrücke können beleidigend sein. Das bedeutet für Ihren Fall: Eine strafbare Beleidigung ist durchaus möglich, wenn die Bezeichnung dazu geeignet ist ehrverletzend zu sein. 1. gibt es den Begriff `Beamtenbeleidigung´ nicht mehr. Eine Beleidigung ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung eines anderen. Auch z.B. Die Ausdrücke Bulle oder Bullen gegenüber Polizisten werden mittlerweile kaum mehr strafrechtlich verfolgt. ist das wort 'bulle' für einen polizisten nun eine beleidigung oder nicht? Es ist somit keine Beleidigung, ansonsten würden Polizisten wohl immer dagegen vorgehen, was sie aber nur tun, wenn der Delinquent sozusagen in der Minderheit ist. ist das wort 'bulle' für einen polizisten eine beleidigung - oder nicht? Möglich ist etwa auch eine Beleidigung durch Unterlassen. Bis heute eine Beleidigung. (© pmmart - stock.adobe.com) ... Ist "Choleriker" eine Beleidigung? Was ist eine päpstliche Bulle? Beleidigung in Duden online 'Bulle' eine Beamtenbeleidigung? Eine solche ist ebenfalls strafbar und liegt etwa dann vor, wenn eine Person es nicht verhindert, dass eine durch sie verfasste beleidigende Schrift durch einen anderen in Umlauf gerät und somit wiederum wahrgenommen werden kann (und wird). Nachzulesen ist heute noch, dass das Amtsgericht Bonn 1965 erstmals den Begriff "Bulle" als Beleidigung einstufte und eine Geldstrafe von 50,-DM für den Anwender verhängte. Entweder es ist eine Beleidigung oder eben nicht Sie können eine Abmahnung wegen Beleidigung erhalten, wenn Sie Kollegen oder Ihren Chef unsachlich persönlich angehen. ... „Scheiß Bulle” ist nicht teurer. Es kommt nicht darauf an, ob eine "übliche" Beleidigung vorliegt. Bundesverfassungsgericht hebt Urteil auf, was folgt daraus. Das Amtsgericht Bonn hat im Jahr 1965 den Begriff "Bulle" erstmals als Beleidigung eingestuft und eine … * 1970 urteilte das Amtsgericht in Nürnberg entgegengesetzt und stufte "Bulle" als keine Beleidigung ein. Wortneuschöpfungen können natürlich auch beleidigend sein.